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Senior Businesswoman

 

Welche Leistungen stehen mir als Pflegebedürftiger zu?

Allen Pflegebedürftigen von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 stehen bestimmte Leistungen zu.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Je nachdem, ob ein Pflegebedürftiger zu Hause oder stationär betreut wird, zahlt die Pflegekasse unterschiedliche Leistungen.

  • Wichtig sind außerdem die Pflegegrade. Für einen Aufenthalt im Heim gibt es zum Beispiel bis zu knapp 2000 Euro monatlich.

  • Wir geben einen Überblick über die jeweils möglichen Leistungen im ambulanten Bereich

 

Pflegesachleistung

Von Pflegesachleistung spricht man, wenn ein Pflegebedürftiger "zu Hause" durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt wird. Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Pflegedienst ab. Übernommen werden können Pflege, Hilfen im Haushalt und die so genannte häusliche Betreuung.

  • Betreuung umfasst die Unterstützung von Aktivitäten zu Hause, die der Kommunikation und den sozialen Kontakten dienen und die Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags zu Hause.

  • Pflegebedürftige können solche Sachleistungen der Pflegekasse von ambulanten Pflegediensten in Anspruch nehmen

  • Zusätzlich steht allen Pflegebedürftigen von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 ein sogenannter Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat zu. Dieser Betrag ist insbesondere für die Unterstützung im Alltag gedacht. Der Betrag ist zweckgebunden und wird bei Aufwendungen für Entlastungsangebote von der Pflegekasse zurück erstattet.

  •  Auch in einer Einrichtung des Betreuten Wohnens können bei vorhandener Pflegebedürftigkeit Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden.

Ausführliche Informationen zu den Kosten & Finanzierung finden Sie unter dem Menüpunkt "Informationen"

Unser Anspruch besteht darin Sie in unseren Wohnanlagen bestmöglich zu versorgen und somit Ihren Alltag  zu verbessern.

 

 

Nachfolgend eine kurze Übersicht der möglichen Leistungen:

Leistungen der Krankenversicherung nach SGB V

Zur Behandlungspflege gehören insbesondere:

  • Medikamentenüberwachung und –Verabreichung

  • Sc .im. Injektionen

  •  Blutzucker- und Blutdruckmessen

  • Wundversorgung

  •  Verbandswechsel

  • Spezielle Krankenbeobachtung und –Überwachung

  • Kompressionsverbände etc.


Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI und nach SGB XII

  • Grundpflege

  •  Körperpflege

  • Toilettengänge / Inkontinenzversorgung

  • Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr

  •  Mobilisierung


Hauswirtschaftliche Versorgung

  • Einkaufen

  • Wäscheversorgung

  • Zubereitung von Mahlzeiten

  • Reinigen der Wohnung


u.v.m.

Nachfolgend finden Sie Informationen zu den angebotenen Leistungen

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