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Beratungseinsatz nach §37 SGB XI

  • 30 Minuten
  • Beim Kunden

Beschreibung

Wer muss einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen? Den Beratungseinsatz in der häuslichen Pflege nach § 37 SGB XI Absatz 3 müssen pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad 2 bis 5 abrufen, wenn sie NUR Pflegegeld beziehen. Dann ist der Beratungseinsatz verpflichtend.


Kontaktangaben

0341-4411105

info@pflegedienst-competent.de

Odermannstraße 11, Leipzig, Deutschland 2.OG


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